{"id":16179,"date":"2026-10-21T15:55:26","date_gmt":"2026-10-21T13:55:26","guid":{"rendered":"https:\/\/praeventionsguide.de\/?page_id=16179"},"modified":"2026-10-21T16:31:35","modified_gmt":"2026-10-21T14:31:35","slug":"akteurs-tool","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/praeventionsguide.de\/index.php\/akteurs-tool\/","title":{"rendered":"Akteurs-Tool"},"content":{"rendered":"<div id=\"pgp-akteurs-tool\" class=\"pgp-akteurs-tool\">\n<section id=\"akteurs-tool-uebersicht\" class=\"pgp-section pgp-start\">\n<h2>\u00dcbersicht der betrieblichen Akteur:innen<\/h2>\n<p class=\"pgp-muted\">Diese \u00dcbersicht f\u00fchrt Sie Schritt f\u00fcr Schritt durch das Akteur:innen-Tool. Sie k\u00f6nnen mit dem Onboarding-Video starten, wenn Sie zun\u00e4chst einen kurzen Einstieg in Aufbau und Nutzung w\u00fcnschen. Alternativ w\u00e4hlen Sie direkt die Gesamt\u00fcbersicht der betrieblichen Akteur:innen oder steigen \u00fcber ein konkretes Handlungsfeld ein, wenn Sie wissen m\u00f6chten, wer in einer bestimmten Situation beteiligt ist.<\/p>\n<div class=\"pgp-start-grid\"><a class=\"pgp-start-tile\" href=\"#pgp-onboarding-video\">Onboarding-Video<\/a><br \/>\n<a class=\"pgp-start-tile\" href=\"#pgp-handlungsfelder\">Akteur:innen in den<br \/>\nHandlungsfeldern<\/a><br \/>\n<a class=\"pgp-start-tile\" href=\"#pgp-gesamtuebersicht\">Gesamt\u00fcbersicht der<br \/>\nAkteur:innen<\/a><\/div>\n<\/section>\n<details id=\"pgp-onboarding-video\" class=\"pgp-section pgp-video-section\">\n<summary>Onboarding-Video<\/summary>\n<p class=\"pgp-section-intro\">Das Onboarding-Video bietet einen kurzen Einstieg in Aufbau, Ziel und Nutzung des Tools. Es eignet sich besonders, wenn Sie sich zun\u00e4chst orientieren m\u00f6chten, bevor Sie einzelne Akteur:innen oder Handlungsfelder ausw\u00e4hlen. So erhalten Sie ein Gef\u00fchl daf\u00fcr, wie die \u00dcbersichten zusammenh\u00e4ngen und wie Sie die Informationen anschlie\u00dfend gezielt nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<div class=\"pgp-video-placeholder\">Hier kann das Onboarding-Video eingebunden werden.<\/div>\n<\/details>\n<section id=\"pgp-handlungsfelder\" class=\"pgp-section\">\n<h2>Akteur:innen in den Handlungsfeldern<\/h2>\n<p class=\"pgp-section-intro\">In diesem Bereich gehen Sie von einem konkreten Anlass oder Handlungsfeld aus. W\u00e4hlen Sie zun\u00e4chst das passende Handlungsfeld aus; anschlie\u00dfend zeigt die \u00dcbersicht, welche betrieblichen Akteur:innen dort Aufgaben \u00fcbernehmen und welche erste Orientierung hilfreich sein kann. Wenn Sie eine Kachel \u00f6ffnen, bleibt die \u00dcbersicht sichtbar und der zugeh\u00f6rige Text erscheint darunter, sodass Sie weiter navigieren k\u00f6nnen, ohne den Zusammenhang zu verlieren.<\/p>\n<div class=\"pgp-question-intro\">\n<h3>Was passiert in welchem Handlungsfeld? In welchem Handlungsfeld liegt mein Anlass?<\/h3>\n<p>W\u00e4hlen Sie zuerst das passende Handlungsfeld aus. Danach sehen Sie die erste Orientierung und die zugeh\u00f6rigen Akteur:innen f\u00fcr den n\u00e4chsten Schritt.<\/p>\n<\/div>\n<nav class=\"pgp-field-tabs\" aria-label=\"Handlungsfelder ausw\u00e4hlen\"><button class=\"pgp-field-tab\" type=\"button\" data-field-target=\"handlungsfeld-arbeitsschutz\">Betrieblicher Arbeitsschutz<\/button><br \/>\n<button class=\"pgp-field-tab\" type=\"button\" data-field-target=\"handlungsfeld-fit\">Betriebliche Gesund\u00adheits\u00adf\u00f6r\u00adderung (BGF)<\/button><br \/>\n<button class=\"pgp-field-tab\" type=\"button\" data-field-target=\"handlungsfeld-rehabilitation\">Rehabilitation<\/button><br \/>\n<button class=\"pgp-field-tab\" type=\"button\" data-field-target=\"handlungsfeld-wiedereingliederung\">Betriebliche Wieder\u00adeingliederung<\/button><br \/>\n<button class=\"pgp-field-tab\" type=\"button\" data-field-target=\"handlungsfeld-integration\">Integration in den Arbeitsmarkt<\/button><\/nav>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz\" class=\"pgp-field-section\">\n<summary>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/summary>\n<div class=\"pgp-field-summary\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Das Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die k\u00f6rperliche und psychische Unversehrtheit der Besch\u00e4ftigten langfristig zu wahren. Er richtet sich an alle betrieblichen Akteure und bedeutet in der Praxis, Arbeitsbedingungen gemeinsam so zu gestalten, dass sie sicher, gesund und menschengerecht sind. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gef\u00e4hrdungsbeurteilung) bildet die Grundlage zur Auswahl der geeigneten Ma\u00dfnahmen. Pr\u00e4vention steht dabei stets im Vordergrund: Risiken und Fehlbeanspruchungen werden fr\u00fchzeitig erkannt, beurteilt und durch geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Ma\u00dfnahmen vermieden, bevor Sch\u00e4den entstehen. Gleichzeitig st\u00e4rkt Arbeitsschutz die gesundheitlichen Ressourcen und die Beteiligung der Besch\u00e4ftigten, um Wohlbefinden, Leistungsf\u00e4higkeit und eine nachhaltige Arbeitsf\u00e4higkeit zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-first-contact\"><strong>Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/strong> Sifa und Betriebs\u00e4rzt:in<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-question-panel\">\n<h3>Erste Orientierung<\/h3>\n<p>Gibt es im Betrieb bereits eine zust\u00e4ndige Person oder Stelle f\u00fcr diesen Anlass?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"responsible\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"responsible\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<h3>Externe Netzwerkpartner:innen<\/h3>\n<p>Gibt es bereits bekannte externe Berater:innen oder Netzwerkpartner:innen?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"network\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"network\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 21 SGB VII sind Arbeitgeber f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes und f\u00fcr eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich.<\/p>\n<p>Die Kernaufgabe \u201eArbeitsbedingungen sicher und gesund gestalten\u201d wird durch Teilaufgaben erf\u00fcllt, die sich ma\u00dfgeblich aus \u00a7 3 Abs. 1 ArbSchG herleiten und in den \u00a7\u00a7 1 bis 6 ArbSchG n\u00e4her ausgef\u00fchrt werden. Danach m\u00fcssen Arbeitgeber<\/p>\n<ul>\n<li>alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes durchf\u00fchren (\u00a7 2 Abs. 1, \u00a7 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG);<\/li>\n<li>durch eine umfassende Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermitteln, welche Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (\u00a7\u00a7 5, 6 ArbSchG);<\/li>\n<li>bei der Festlegung der Ma\u00dfnahmen die Rangfolge der Arbeitsschutzma\u00dfnahmen beachten, wonach die Ma\u00dfnahmen m\u00f6glichst an der Quelle von Gef\u00e4hrdungen ansetzen sollen (\u00a7 4 ArbSchG);<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen so gestalten, dass die Arbeitssysteme insgesamt verbessert werden und die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Bestandteile von Arbeitssystemen beachtet werden, wie zum Beispiel Arbeitsmittel, Arbeitsst\u00e4tten, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und soziale Beziehungen (\u00a7 4 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Wirksamkeit der Ma\u00dfnahmen pr\u00fcfen (\u00a7 3 Abs. 1 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Ma\u00dfnahmen an sich \u00e4ndernde Bedingungen anpassen und verbessern (\u00a7 3 Abs. 1 S. 2, 3 ArbSchG);<\/li>\n<li>einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz sicherstellen (\u00a7 1 und \u00a7 3 Abs.1 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Beurteilung der Gef\u00e4hrdungen und deren Dokumentation fortschreiben (\u00a7\u00a7 5, 6 ArbSchG).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Kernaufgabe \u201eSchaffung einer geeigneten Organisation\u201c unterteilt sich in Teilaufgaben, die allesamt auf \u00a7 3 Abs. 2 ArbSchG beruhen. Die Arbeitgeber m\u00fcssen demnach<\/p>\n<ul>\n<li>im Unternehmen f\u00fcr eine geeignete Organisation zur Planung und Durchf\u00fchrung der Arbeitsschutzma\u00dfnahmen sorgen;<\/li>\n<li>sicherstellen, dass die Ma\u00dfnahmen bei allen T\u00e4tigkeiten beachtet werden;<\/li>\n<li>Arbeitsschutz in die F\u00fchrungst\u00e4tigkeit integrieren und somit daf\u00fcr sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes bei allen Entscheidungen ber\u00fccksichtigt werden;<\/li>\n<li>die erforderlichen finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen f\u00fcr die Arbeitsschutzma\u00dfnahmen bereitstellen;<\/li>\n<li>Pflichten und Aufgaben auf geeignete F\u00fchrungskr\u00e4fte \u00fcbertragen und von diesen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften einfordern;<\/li>\n<li>die umfassende Mitwirkung der Besch\u00e4ftigten im Arbeitsschutz gew\u00e4hrleisten und dazu die organisatorischen Voraussetzungen schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen die genannten Aufgaben auf geeignete F\u00fchrungskr\u00e4fte delegieren, die Organisationspflicht bleibt jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 90 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat \u00fcber die Planung neuer Umbauten, technischer Anlagen, Arbeitsabl\u00e4ufe und Arbeitspl\u00e4tze rechtzeitig zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat sich mit dem Betriebsrat \u00fcber die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen und ihre Auswirkungen auf die Besch\u00e4ftigten, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen, rechtzeitig zu beraten, sodass die Vorschl\u00e4ge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arbeitgeber\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte tragen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich aufgrund ihrer Weisungsbefugnisse eine allgemeine Verantwortung f\u00fcr den Arbeitsschutz. Sie stehen nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB \u00a7\u00a7 618 und 823) in F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber den Besch\u00e4ftigten in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich. Unabh\u00e4ngig von konkreten rechtlichen Vorgaben m\u00fcssen sie f\u00fcr deren Sicherheit und Gesundheit sorgen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes besteht die M\u00f6glichkeit der formellen \u00dcbertragung der Pflichten des Arbeitgebers auf die F\u00fchrungskr\u00e4fte. Diese Delegation von Arbeitgeberpflichten wie beispielsweise zur sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist jedoch an Bedingungen gekn\u00fcpft: Die F\u00fchrungskr\u00e4fte m\u00fcssen pers\u00f6nlich und fachlich geeignet sein, der Umfang der n\u00f6tigen Weisungs- und Handlungsbefugnisse muss angemessen sein und die schriftliche Pflichten\u00fcbertragung muss so konkret wie m\u00f6glich erstellt werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-fuehrung\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-personal\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary>Personalabteilung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann bei der Organisation und Durchf\u00fchrung von Schulungen und Unterweisungen unterst\u00fctzen. Sie kann beispielsweise das Schnittstellenmanagement zu externen Stellen, die Registrierung meldepflichtiger Unf\u00e4lle und die administrative Planung von arbeitsmedizinischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen \u00fcbernehmen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-personal\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><\/span><span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgaben der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit sind in \u00a7 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Sie unterst\u00fctzen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverh\u00fctung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschlie\u00dflich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie beraten den Arbeitgeber unter anderem bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Gestaltung von Arbeitspl\u00e4tzen sowie bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Auswahl pers\u00f6nlicher Schutzausr\u00fcstung.<\/p>\n<p>Sie wirken auch darauf hin, dass sich alle Besch\u00e4ftigten im Betrieb entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung verhalten. Bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten wirken sie mit.<\/p>\n<p>Ebenso unterst\u00fctzen Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit bei der Schaffung einer geeigneten Organisation des Arbeitsschutzes sowie dessen Integration in die F\u00fchrungst\u00e4tigkeiten. Dazu geh\u00f6rt sowohl die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation als auch die betriebliche F\u00fchrung. Sie sind ebenfalls bei der Schaffung von geeigneten Kommunikations- und Informationsstrukturen im Betrieb, der Organisation der \u201eErsten Hilfe\u201d und bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterst\u00fctzend t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Diese Aufgaben der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit sind in den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung und in den Bereichen der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 beschrieben.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sifa\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgaben der Betriebs\u00e4rzt:innen sind in \u00a7 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Sie unterst\u00fctzen den Arbeitgeber umfassend in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes sowie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.<\/p>\n<p>Sie beraten bei der Planung, Gestaltung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie bei der Auswahl und Einf\u00fchrung von Arbeitsmitteln, Verfahren und Arbeitsstoffen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wirken sie bei ergonomischen, arbeitsphysiologischen und arbeitshygienischen Fragestellungen mit, beispielsweise bei der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitsplatzorganisation und der Arbeitsumgebung.<\/p>\n<p>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt zudem die arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung der Besch\u00e4ftigten sowie die Auswertung der erhobenen Gesundheitsdaten.<\/p>\n<p>Sie \u00fcberwachen die Durchf\u00fchrung des Arbeitsschutzes durch regelm\u00e4\u00dfige Betriebsbegehungen, melden M\u00e4ngel und schlagen geeignete Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vor.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus f\u00f6rdern sie das sicherheitsgerechte Verhalten der Besch\u00e4ftigten durch Aufkl\u00e4rung und Unterweisung sowie durch ihre Mitwirkung bei den Erste-Hilfe-Strukturen im Betrieb.<\/p>\n<p>Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gem\u00e4\u00df \u00a7 3 ArbMedVV sollen vorrangig Betriebs\u00e4rzt:innen beauftragt werden. Diese beinhaltet beispielsweise die Pflichtvorsorgeuntersuchung vor Aufnahme bestimmter gef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten mit wiederholten Untersuchungen in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden. Die Pflichtvorsorge ist unter anderem f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit Gefahrstoffen, mit biologischen Arbeitsstoffen sowie f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit physikalischen Einwirkungen erforderlich. Sie ist auch erforderlich, wenn bei einer T\u00e4tigkeit bestimmte Grenz- und Schwellenwerte \u00fcberschritten werden. Dar\u00fcber hinaus ist bei belastenden T\u00e4tigkeiten eine Angebotsvorsorge notwendig, die zum Teil schon bei einer bestehenden Exposition veranlasst werden muss. Bei T\u00e4tigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, wird auf Wunsch der Besch\u00e4ftigten eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge erm\u00f6glicht.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arzt\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-bem\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte agieren als Schnittstelle, um das BGM zu vervollst\u00e4ndigen. Aus dem BEM lassen sich pr\u00e4ventiv Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den allgemeinen Arbeitsschutz ableiten, um \u00e4hnliche F\u00e4lle k\u00fcnftig zu vermeiden. Dazu k\u00f6nnen sie verantwortliche Personen wie F\u00fchrungskr\u00e4fte, Betriebs\u00e4rzt:innen, Sifas etc. informieren, dass Arbeitsbedingungen aufgrund von Erfahrungen\/Erkenntnissen aus BEM-Prozessen pr\u00e4ventiv angepasst werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-bem\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-br\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz nachkommt und nimmt damit seine Kontrollfunktion als Sozialpartner wahr.<\/p>\n<p>Das Mitbestimmungsrecht und die Aufgaben von Betriebsr\u00e4ten sind im Betriebsverfassungsgesetz (\u00a7\u00a7 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG) festgehalten.<\/p>\n<p>Sie d\u00fcrfen sich aktiv in folgende Bereiche einschalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Planungsaktivit\u00e4ten, die Vorbereitung neuer Arbeitsst\u00e4tten, Bauvorhaben, neue Technologien und Abl\u00e4ufe,<\/li>\n<li>Konzepte zur Einordnung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation, das Arbeitsschutzmanagement, Konzepte zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen einschlie\u00dflich der Dokumentation und die Organisation von Unterweisungen,<\/li>\n<li>die Auswahl von Schutzma\u00dfnahmen technischer Art einschlie\u00dflich Pr\u00fcfung und Wartung,<\/li>\n<li>Aktivit\u00e4ten, die psychische Belastungen und Beanspruchungen beeinflussen (z. B. den Termindruck verringern),<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen zur Gesundheitsf\u00f6rderung. Dabei sollen sie die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse \u00fcber die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ziel ist es, die Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, der Arbeitsverfahren, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung an die physischen und psychischen Eigenschaften, das Leistungsverm\u00f6gen und die Bed\u00fcrfnisse der Besch\u00e4ftigten anzupassen.<\/p>\n<p>Im Rahmen seiner \u00dcberwachungspflicht (\u00a7 80 BetrVG, \u00a7 68 BPersVG) muss der Betriebsrat kontrollieren, ob alle Vorschriften zum Schutz der Besch\u00e4ftigten im Betrieb eingehalten werden. Das hei\u00dft beispielsweise: Er muss \u00fcberpr\u00fcfen, ob Betriebsanweisungen vorliegen, Unterweisungen stattfinden und pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstungen zur Verf\u00fcgung stehen. Trotz dieser \u00dcberwachungspflicht hat der Betriebsrat eine reine Beobachterrolle und somit keine Verantwortung im Arbeitsschutz.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat ist mit zwei Mitgliedern im Arbeitsschutzausschuss (ASA) vertreten. Dieser ist das zentrale Kommunikationsforum des betrieblichen Arbeitsschutzes und wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). In diesem Gremium beteiligt er sich gem\u00e4\u00df \u00a7 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) an der strategischen Ausrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes.<\/p>\n<p>In die Aufgaben des Betriebsrats f\u00e4llt au\u00dferdem die Mitbestimmung bei der Bestellung und Abbestellung von Sifas und Betriebs\u00e4rzt:innen sowie bei der Festlegung ihres Betreuungsumfangs nach der DGUV Vorschrift 2.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-br\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Schwerbehindertenvertretung (SBV)<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV setzt sich f\u00fcr die F\u00f6rderung gesundheitsf\u00f6rderlicher und inklusiver Arbeitsbedingungen im Arbeitsschutz ein und ist Ansprechpartner:in f\u00fcr alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Besch\u00e4ftigten. Sie wacht dar\u00fcber, dass zugunsten dieser Menschen geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgef\u00fchrt und die Verpflichtungen der Arbeitgeber erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sbv\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Inklusionsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgabe von Inklusionsbeauftragten besteht in der Koordination und Abstimmung der Bereiche im Betrieb, die sich mit der Teilhabe nach dem SGB IX und dem sonstigen Schwerbehindertenrecht befassen (Personal, Beschaffung, Fortbildungen etc.). Grunds\u00e4tzlich unterst\u00fctzen Inklusionsbeauftragte Arbeitgeber bei der Pr\u00e4vention, indem sie betriebliche Problemfelder im Auge behalten, erkennen und angehen (z. B. Zunahme von erworbenen Schwerbehinderungen, chronischen Erkrankungen und Arbeitsunf\u00e4higkeiten). Dar\u00fcber hinaus erstellen und implementieren sie einen Gesch\u00e4ftsprozess, der sicherstellt, dass die Schwerbehindertenvertretung (soweit vorhanden) im Sinne von \u00a7\u2009178 Abs.\u20092 SGB IX informiert und beteiligt wird.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-inklusion\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-arbeitsschutz-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betrieblicher Arbeitsschutz\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Sicherheitsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>In der DGUV Vorschrift 1 sind neben der Bestellung auch die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Zu ihren Schwerpunktaufgaben geh\u00f6rt die Unterst\u00fctzung der Arbeitgeber bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur Verh\u00fctung von Arbeitsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten. Dabei achten die Sicherheitsbeauftragten in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich vor allem darauf, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen intakt sind und von den Besch\u00e4ftigten ordnungsgem\u00e4\u00df benutzt werden. Dazu geh\u00f6rt auch die Benutzung der pers\u00f6nlichen Schutzausr\u00fcstungen. Die Sicherheitsbeauftragten fungieren auch als Ansprechpersonen vor Ort f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sibe\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit\" class=\"pgp-field-section\">\n<summary>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/summary>\n<div class=\"pgp-field-summary\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Dieses Handlungsfeld zielt darauf ab, die k\u00f6rperliche und psychische Gesundheit der Besch\u00e4ftigten langfristig zu erhalten und zu st\u00e4rken. Dazu geh\u00f6ren Ma\u00dfnahmen in den Bereichen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bewegung und Ergonomie am Arbeitsplatz<\/li>\n<li>Stressbew\u00e4ltigung und Ressourcenst\u00e4rkung<\/li>\n<li>Gesunde Ern\u00e4hrung im (Arbeits-)Alltag<\/li>\n<li>verhaltensbezogene Suchtpr\u00e4vention im Betrieb<\/li>\n<\/ul>\n<p>Pr\u00e4vention bedeutet hier, Belastungen fr\u00fchzeitig zu erkennen und Ressourcen gezielt aufzubauen, bevor gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigungen entstehen. All das ist Teil der betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF). F\u00fchrungskr\u00e4fte und interne Akteure spielen eine Schl\u00fcsselrolle, indem sie gesundheitsf\u00f6rderliche Verh\u00e4ltnisse schaffen und aktiv unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-question-panel\">\n<h3>Erste Orientierung<\/h3>\n<p>Gibt es im Betrieb bereits eine zust\u00e4ndige Person oder Stelle f\u00fcr diesen Anlass?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"responsible\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"responsible\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<h3>Externe Netzwerkpartner:innen<\/h3>\n<p>Gibt es bereits bekannte externe Berater:innen oder Netzwerkpartner:innen?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"network\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"network\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"handlungsfeld-fit-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) ist f\u00fcr Arbeitgeber freiwillig, bietet jedoch zahlreiche Vorteile f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte. Durch gezielte Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsf\u00e4higkeit der Mitarbeitenden gef\u00f6rdert sowie gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arbeitgeber\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte setzen auf Gehei\u00df des Arbeitgebers die Ma\u00dfnahmen der Betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) um.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-fuehrung\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-personal\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary>Personalabteilung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Auf Beauftragung des Arbeitgebers integriert die Personalabteilung die betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) in die Personal- und F\u00fchrungsstruktur, bestenfalls durch den Arbeitsschutzausschuss (ASA).<\/p>\n<p>Sie kann Bedarfsanalysen in Form von Besch\u00e4ftigtenbefragungen, Krankenstands- oder Arbeitssituationsanalysen koordinieren. Auf Gehei\u00df des Arbeitgebers unterst\u00fctzt die Personalabteilung die Umsetzung der BGF, beispielsweise bei Schulungen, gesundheitsgerechter F\u00fchrung oder Teamma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Zudem kann sie die interne Kommunikation organisieren, um die Besch\u00e4ftigten fr\u00fchzeitig \u00fcber Ziele, Angebote und Nutzen zu informieren. Dar\u00fcber hinaus kann sie Pr\u00e4ventions- und Gesundheitsangebote mit externen Partnern wie Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherung abstimmen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-personal\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit tragen dazu bei, die Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes mit den Aktivit\u00e4ten der Betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) zu verkn\u00fcpfen. Gemeinsame Handlungsfelder ergeben sich insbesondere in der gesundheitsf\u00f6rderlichen Gestaltung der Arbeit, der Beteiligung der Besch\u00e4ftigten sowie der F\u00f6rderung von Gesundheitskompetenz. Die Sifa ber\u00e4t und unterst\u00fctzt gem\u00e4\u00df DGUV Vorschrift 2 auch zum Abstimmungsbedarf bei Einf\u00fchrung oder Weiterentwicklung eines freiwilligen Gesundheitsmanagements und zu Kampagnen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sifa\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Betriebs\u00e4rzt:innen unterst\u00fctzen F\u00fchrungskr\u00e4fte bei allen Ma\u00dfnahmen zur betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung. Sie ermitteln Ansatzpunkte, wie die Gesundheitskompetenz der Besch\u00e4ftigten gef\u00f6rdert und ihre gesundheitlichen Ressourcen gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnen. Typische Inhalte von BGF-Ma\u00dfnahmen sind der Umgang mit Stress, Bewegung\/Fitness und Ern\u00e4hrung.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arzt\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-bem\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte agieren als Schnittstelle, um das BGM zu vervollst\u00e4ndigen. Aus dem BEM lassen sich pr\u00e4ventiv Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) ableiten, um \u00e4hnliche F\u00e4lle k\u00fcnftig zu vermeiden. Dazu k\u00f6nnen sie verantwortliche Personen wie F\u00fchrungskr\u00e4fte, Betriebs\u00e4rzt:innen, Sifas etc. informieren, dass BGF-Ma\u00dfnahmen aufgrund von Erfahrungen\/Erkenntnissen aus BEM-Prozessen pr\u00e4ventiv angepasst werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-bem\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-br\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat vertritt die Sicht der Besch\u00e4ftigten und kann deren Bedarfe und Verbesserungsvorschl\u00e4ge einbringen um das BGM zu komplettieren.<\/p>\n<p>Er unterst\u00fctzt die Kommunikation, damit BGF nicht nur \u201evon oben\u201c kommt, und kann bei der Auswahl und Priorisierung von BGF-Ma\u00dfnahmen mitwirken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann er bei der Verankerung der BGF im Betrieb mitwirken, beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen oder eine regelm\u00e4\u00dfige R\u00fcckkopplung mit den Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-br\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Schwerbehindertenvertretung (SBV)<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV hat in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, sie ist jedoch Ansprechpartnerin f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Besch\u00e4ftigte. Sie wacht dar\u00fcber, dass auch in der betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten von Besch\u00e4ftigten mit Behinderung umgesetzt werden und die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sbv\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Inklusionsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Inklusionsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben abseits der generellen Kontrolle und Hinwirkung auf die Erf\u00fcllung der Arbeitgeber:innenpflichten gegen\u00fcber (besch\u00e4ftigten) Menschen mit Schwerbehinderung (\u00a7 181 Satz 3 SGB IX)<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-inklusion\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-fit-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Sicherheitsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort, im Bereich BGF insbesondere zu den Themen Bewegung und Ergonomie am Arbeitsplatz, Stressbew\u00e4ltigung und Ressourcenst\u00e4rkung, Gesunde Ern\u00e4hrung im (Arbeits-)Alltag sowie verhaltensbezogene Suchtpr\u00e4vention im Betrieb hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sibe\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation\" class=\"pgp-field-section\">\n<summary>Rehabilitation<\/summary>\n<div class=\"pgp-field-summary\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Rehabilitation umfasst alle Ma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Leistungsf\u00e4higkeit nach Erkrankungen oder Unf\u00e4llen wiederherzustellen. Sie beginnt idealerweise fr\u00fchzeitig und wird eng zwischen Betrieb, Sozialversicherungstr\u00e4gern und medizinischen Akteuren abgestimmt.<br \/>\nDie berufliche Rehabilitation als Leistung zur Teilhabe beinhaltet sowohl Leistungen zum Erhalt der Erwerbst\u00e4tigkeit als auch Aus- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen, die den Zugang zu neuen beruflichen Perspektiven f\u00f6rdern. Pr\u00e4ventiv wirkt Rehabilitation, indem Folgesch\u00e4den vermieden und Chronifizierungen reduziert werden. F\u00fcr betriebliche Akteure bedeutet das, Prozesse zu kennen, Betroffene aktiv zu begleiten und den Wiedereinstieg fr\u00fchzeitig vorzubereiten.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-question-panel\">\n<h3>Erste Orientierung<\/h3>\n<p>Gibt es im Betrieb bereits eine zust\u00e4ndige Person oder Stelle f\u00fcr diesen Anlass?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"responsible\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"responsible\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<h3>Externe Netzwerkpartner:innen<\/h3>\n<p>Gibt es bereits bekannte externe Berater:innen oder Netzwerkpartner:innen?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"network\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"network\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Unternehmen k\u00f6nnen nach \u00a7 50 SGB IX von den Rehabilitationstr\u00e4gern (Deutsche Rentenversicherung (DRV), Unfallversicherungstr\u00e4ger (UVT), Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) und Tr\u00e4ger der sozialen Entsch\u00e4digung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Begleitende Hilfe im Arbeitsleben von den Integrations\u00e4mtern bzw. Inklusions\u00e4mtern (\u00a7 185 SGB IX i. V. m. \u00a7 17 SchwbAV) wie z. B. Zusch\u00fcsse f\u00fcr technische Arbeitshilfen, f\u00fcr Umschulung, Aus- und Weiterbildung im Unternehmen und bei technischen Ver\u00e4nderungen des Arbeitsplatzes erhalten.<\/p>\n<p>Arbeitgeber werden laut \u00a7 9 Abs. 2 EFZG verpflichtend von Besch\u00e4ftigten unverz\u00fcglich unterrichtet \u00fcber den den Zeitpunkt des Antritts der Ma\u00dfnahme, die voraussichtliche Dauer und einer Verl\u00e4ngerung der Rehabilitation. Zudem ist dem Arbeitgeber ein entsprechender Bewilligungsbescheid bzw. eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Erforderlichkeit der Rehabilitation vorzulegen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arbeitgeber\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte informieren sich \u00fcber die spezifischen Erkrankungen oder Behinderungen ihrer Besch\u00e4ftigten und entwickeln ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr deren Auswirkungen im Arbeitsleben. Sie sorgen f\u00fcr eine individuelle Anpassung des Arbeitsplatzes und unterst\u00fctzen bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-fuehrung\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-personal\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary>Personalabteilung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann bei einer beruflichen Rehabilitation unterst\u00fctzen, indem sie die Zusammenarbeit der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Rehabilitation koordiniert. So werden geeignete Rehabilitationsma\u00dfnahmen erarbeitet und begleitet. Die Personalabteilung begleitet das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung und stimmt sich bei Bedarf mit anderen Rehabilitationstr\u00e4gern ab.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-personal\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, sie k\u00f6nnen aber bei Fragen zur erneuten Durchf\u00fchrung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach einer Rehabilitation unterst\u00fctzen und beraten.<\/p>\n<p>Ebenso k\u00f6nnen sie F\u00fchrungskr\u00e4fte zur individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes und bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe unterst\u00fctzen und beraten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sifa\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgabe von Betriebs\u00e4rzt:innen bez\u00fcglich Rehabilitation ist das Erkennen des medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsbedarfs, die F\u00f6rderung und\/oder Hinweisgebung zur z\u00fcgigen Einleitung von Ma\u00dfnahmen der Heilbehandlung in Absprache mit den behandelnden \u00c4rzt:innen, das Aussprechen von Empfehlungen f\u00fcr zielgerichtete Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung und zum langfristigen Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit sowie die Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei den Rehabilitationstr\u00e4gern.<\/p>\n<p>Nach beruflich bedingten Rehabilitationsma\u00dfnahmen muss die Betriebs\u00e4rztin oder der Betriebs\u00e4rzt:in daf\u00fcr sorgen, dass die Arbeitsaufgaben der Besch\u00e4ftigten deren individuellen Leistungsvoraussetzungen entsprechen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arzt\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-bem\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben k\u00f6nnen aber den Bedarf in einem BEM-Prozess pr\u00fcfen, ob die R\u00fcckkehr an den alten Arbeitsplatz ohne Reha-Hilfen m\u00f6glich ist oder ob Rehabilitationsma\u00dfnahmen n\u00f6tig sind.<\/p>\n<p>Ihre Aufgabe kann sein, Reha-Leistungen so in den BEM-Prozess einzubauen, dass die betroffene Person wieder dauerhaft arbeiten kann.<\/p>\n<p>BEM-Beauftragte k\u00f6nnen dabei unterst\u00fctzen Ma\u00dfnahmen wie medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu organisieren.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-bem\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-br\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat kann an Gespr\u00e4chen zur Rehabilitation beteiligt sein, wenn die betroffene Person zustimmt, und zusammen mit Arbeitgeber, Betriebs\u00e4rzt:in oder Reha-Tr\u00e4ger nach L\u00f6sungen suchen. Er achtet darauf, dass die Ma\u00dfnahmen fair, vertraulich und am Bedarf der Besch\u00e4ftigten orientiert umgesetzt werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-br\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV ist Ansprechpartnerin f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Besch\u00e4ftigten zum Handlungsfeld Rehabilitation. Sie wacht dar\u00fcber, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten von Besch\u00e4ftigten mit Behinderung umgesetzt werden und die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen.<\/p>\n<p>Sie kann Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe und Besch\u00e4ftigung schwerbehinderter Menschen bei den zust\u00e4ndigen Stellen (Rentenversicherung, UVT?, nachrangig die Agentur f\u00fcr Arbeit) beantragen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sbv\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Inklusionsbeauftragte k\u00f6nnen bei der Koordination mit dem Integrationsamt, der Rentenversicherung oder anderen Rehabilitationstr\u00e4gern unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-inklusion\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-rehabilitation-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Rehabilitation\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sibe\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung\" class=\"pgp-field-section\">\n<summary>Betriebliche Wiedereingliederung<\/summary>\n<div class=\"pgp-field-summary\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die betriebliche Wiedereingliederung unterst\u00fctzt Besch\u00e4ftigte nach l\u00e4ngerer Krankheit bei der schrittweisen R\u00fcckkehr in den Arbeitsalltag. Ziel ist es, Arbeitsf\u00e4higkeit nachhaltig zu sichern und erneute Ausf\u00e4lle zu vermeiden. Pr\u00e4vention zeigt sich hier in individuell angepassten Ma\u00dfnahmen, wie Arbeitszeitmodellen, T\u00e4tigkeitsanpassungen oder Qualifizierungen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BEM-Beauftragten, F\u00fchrungskr\u00e4ften, Betriebsrat und Betroffenen ist entscheidend f\u00fcr den Erfolg<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-first-contact\"><strong>Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/strong> Personalabteilung und BEM-Beauftragte<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-question-panel\">\n<h3>Erste Orientierung<\/h3>\n<p>Gibt es im Betrieb bereits eine zust\u00e4ndige Person oder Stelle f\u00fcr diesen Anlass?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"responsible\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"responsible\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<h3>Externe Netzwerkpartner:innen<\/h3>\n<p>Gibt es bereits bekannte externe Berater:innen oder Netzwerkpartner:innen?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"network\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"network\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 167 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten und bestimmen, wer die BEM-Beratung (das Fallmanagement) durchf\u00fchrt. Dies k\u00f6nnen eigens daf\u00fcr vorgesehene BEM-Beauftragte oder eine damit beauftragte F\u00fchrungskraft sein.<\/p>\n<p>Ein BEM muss eingeleitet werden, wenn Besch\u00e4ftigte innerhalb eines Jahres l\u00e4nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf\u00e4hig sind. Daraufhin kl\u00e4rt der Arbeitgeber mit der zust\u00e4ndigen Interessenvertretung im Sinne des \u00a7 176 und, bei schwerbehinderten Menschen, zus\u00e4tzlich mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, welche M\u00f6glichkeiten es gibt, die Arbeitsunf\u00e4higkeit zu \u00fcberwinden und erneuter Arbeitsunf\u00e4higkeit vorzubeugen sowie den Arbeitsplatz zu erhalten.<\/p>\n<p>Werden Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht gezogen, zieht der Arbeitgeber die Rehabilitationstr\u00e4ger oder bei schwerbehinderten Besch\u00e4ftigten das Integrationsamt hinzu.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arbeitgeber\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte sind nicht automatisch am BEM beteiligt. Ihre Einbindung setzt grunds\u00e4tzlich das Einverst\u00e4ndnis der BEM-berechtigten Person voraus. Wenn es in der Ma\u00dfnahmenplanung um konkrete Umsetzungen im Arbeitsbereich geht, kann bzw. sollte die zust\u00e4ndige F\u00fchrungskraft einbezogen werden, da sie f\u00fcr die Umsetzung h\u00e4ufig erforderlich ist. Stimmt die BEM-berechtigte Person nicht zu, findet diese Einbindung im BEM-Verfahren nicht statt, sodass bestimmte Ma\u00dfnahmen ggf. nicht konkret geplant oder umgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-fuehrung\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-personal\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary>Personalabteilung<span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Wenn sie vom Arbeitgeber mit den Aufgaben einer BEM-beauftragten Person betraut wurde, initiiert die Personalabteilung das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die innerhalb von zw\u00f6lf Monaten l\u00e4nger als sechs Wochen arbeitsunf\u00e4hig waren. Sie spricht die Betroffenen an, koordiniert die erforderlichen Gespr\u00e4che und Beteiligten, dokumentiert die Ma\u00dfnahmen und stellt die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicher.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-personal\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen aber bei Fragen zur erneuten Durchf\u00fchrung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu betrieblichen Wiedereingliederung beraten und unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df DGUV Regel 100-002 ist es Aufgabe der Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit, bei der L\u00f6sungssuche zu unterst\u00fctzen, Gestaltungsvorschl\u00e4ge zu unterbreiten sowie die Umsetzung zu begleiten und sicherzustellen, dass die Anforderungen nach \u00a7 4 ArbSchG erf\u00fcllt werden. Das inkludiert den Arbeitsplatzwechsel sowie die Eingliederung und Wiedereingliederung von Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sifa\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<ul class=\"pgp-fragment-list\">\n<li>Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebs\u00e4rzt:in bei einem BEM-Prozess hinzugezogen (\u00a7 167 Absatz 2 SGB IX)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Einzelfall k\u00f6nnen Betriebs\u00e4rzt:innen im Auftrag des Unternehmens auch die Steuerung des BEM \u00fcbernehmen oder BEM-Beauftragte unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Betriebs\u00e4rzt:innen sind jedoch besonders gut f\u00fcr eine zentrale Rolle im BEM geeignet. Einerseits verf\u00fcgen sie \u00fcber die medizinischen Fachkenntnisse, um die medizinischen Befunde zu bewerten, die gesundheitliche Situation der Besch\u00e4ftigten zu beurteilen und sich unter Wahrung der \u00e4rztlichen Schweigepflicht mit den behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten auszutauschen. Andererseits kennen sie die Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes und stehen im Kontakt zu allen betrieblichen Akteuren. Somit sind Betriebs\u00e4rzt:innen in der Lage, das Leistungsprofil zu erstellen, noch bestehende Einschr\u00e4nkungen des Betroffenen mit den Anforderungen am Arbeitsplatz abzugleichen und notwendige Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Wiedereingliederung zu empfehlen.<\/p>\n<p>Die Aufgaben von Betriebs\u00e4rzt:innen k\u00f6nnen laut DGUV Information 250-109 \u201eLeitfaden f\u00fcr Betriebs\u00e4rztinnen und Betriebs\u00e4rzt:innen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement\u201c folgende Punkte umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Erstellung eines Leistungsprofils der betroffenen Person unter Ber\u00fccksichtigung der klinisch-therapeutischen Befunde und Prognosen (ggf. mit Einbindung der behandelnden Fach\u00e4rzte)<\/li>\n<li>Abgleich des individuellen Leistungsprofils mit dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes, als Grundlage zur Planung der Wiedereingliederung und der Ableitung von Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Erkennen des medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsbedarfs<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und\/oder Hinweise zur z\u00fcgigen Einleitung von Ma\u00dfnahmen der Heilbehandlung in Absprache mit den behandelnden \u00c4rzten<\/li>\n<li>Empfehlungen f\u00fcr zielgerichtete Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung und langfristigem Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Optimierung des Wiedereingliederungsplans in Abstimmung mit den behandelnden \u00c4rzten im Hinblick auf die betrieblichen M\u00f6glichkeiten und Erfordernisse, wenn eine stufenweise Wiedereingliederung nach \u00a7\u200974 SGB V stattfindet, z.\u2009B. stufenweise Steigerung von Arbeitszeit, Arbeitsschwere und der einzelnen Arbeitsaufgaben<\/li>\n<li>Begleitung der betroffenen Person bei der stufenweisen Wiedereingliederung. Bei Bedarf fachkundige Anpassung des Wiedereingliederungsplans in Abstimmung mit den behandelnden \u00c4rzten<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei den Rehabilitationstr\u00e4gern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wichtig ist auch die vertrauliche Behandlung aller sensiblen Daten im R\u00adahmen der \u00e4rztlichen Schweigepflicht und Gew\u00e4hrleistung des Datenschutzes. Die betroffenen Besch\u00e4ftigten m\u00fcssen ihre Erkrankungen nicht im Betrieb offenbaren. Stattdessen \u201e\u00fcbersetzen\u201c Betriebs\u00e4rzt:innen die medizinischen Angaben der betroffenen Person in ein positives F\u00e4higkeitsprofil, das die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit relevanten Einschr\u00e4nkungen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arzt\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-bem\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Arbeitgeber:innen haben die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) BEM-Beauftragte zu benennen. Dies k\u00f6nnen F\u00fchrungskr\u00e4fte, direkte Vorgesetzte der BEM-berechtigten Person oder Vertreter:innen der Personalabteilung sein.<\/p>\n<p>Als Beauftragte des Arbeitgebers k\u00fcmmern sie sich um den BEM-Prozess. Sie k\u00f6nnen das BEM entweder allein managen oder Teil eines gr\u00f6\u00dferen BEM-Teams sein. Als zentrale Ansprechstelle unterst\u00fctzen sie die BEM-berechtigte Person bei der R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz. Sie steuern den Einzelfall von der ersten Kontaktaufnahme mit der BEM-berechtigten Person bis hin zum Abschluss des Prozesses und sorgen f\u00fcr die Vernetzung aller inner- und au\u00dferbetrieblichen Beteiligten.<\/p>\n<p>Sie sammeln die relevanten Informationen und unterst\u00fctzen dabei, einen konkreten Ma\u00dfnahmenplan zu erstellen.<\/p>\n<p>Sie sorgen daf\u00fcr, dass vereinbarte Ma\u00dfnahmen zeitnah starten, bei Bedarf angepasst werden und \u00fcberwachen ihre Wirksamkeit, um eine stabile R\u00fcckkehr in den Arbeitsprozess zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-bem\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-br\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Beteiligung des Betriebsrats am BEM ist gesetzlich vorgesehen, sofern ein solcher vorhanden ist. Nur die BEM-berechtigte Person selbst kann die Beteiligung des Betriebsrats am BEM ablehnen.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat unterst\u00fctzt die BEM-berechtigten Personen insgesamt im Rahmen seiner Aufgaben gem\u00e4\u00df dem Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- oder Schwerbehindertenrecht. Zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben kann er besondere Rechte wahrnehmen.<\/p>\n<ul>\n<li>Informationsrecht: Betriebsr\u00e4te haben das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit den Namen der Besch\u00e4ftigten, die in den zur\u00fcckliegenden zw\u00f6lf Monaten sechs Wochen oder l\u00e4nger arbeitsunf\u00e4hig waren, sowie auf Information dar\u00fcber, ob ihnen ein BEM-Angebot unterbreitet wurde.<\/li>\n<li>Initiativrecht: Betriebsr\u00e4te d\u00fcrfen von sich aus ein BEM anfordern beziehungsweise die Kl\u00e4rung verlangen.<\/li>\n<li>\u201eW\u00e4chterfunktion\u201c: Betriebsr\u00e4te wachen dar\u00fcber, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum BEM nachkommt.<\/li>\n<li>Mitwirkungsrecht: Wenn die BEM-berechtigte Person dies w\u00fcnscht, darf der Betriebsrat am BEM mitwirken, beispielsweise in Gespr\u00e4chen im Rahmen des BEM. Er kann auch eigene Vorschl\u00e4ge zur Unterst\u00fctzung in den BEM-Prozess einbringen.<\/li>\n<li>Mitbestimmungsrecht: Betriebsr\u00e4te haben das Recht, eine BEM-Vereinbarung, das hei\u00dft eine Betriebsvereinbarung beziehungsweise Dienstvereinbarung zum BEM zu fordern.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-br\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Schwerbehindertenvertretung (SBV)<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV wirkt bei der Einf\u00fchrung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit &#8211; bei Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung muss sie beteiligt werden. Sie unterst\u00fctzt die F\u00f6rderung gesundheitsf\u00f6rderlicher und inklusiver Arbeitsbedingungen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sbv\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Inklusionsbeauftragten sollen als Vertreter der Arbeitgeber in die Ausarbeitung des Wiedereingliederungsplans einbezogen werden. Sie arbeiten mit den in das Verfahren eingebundenen Personen und Stellen zusammen. Je nachdem, wie das Verfahren im Betrieb geregelt ist, k\u00f6nnen sie zudem die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum BEM unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-inklusion\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-wiedereingliederung-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Betriebliche Wiedereingliederung\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sibe\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration\" class=\"pgp-field-section\">\n<summary>Integration in den Arbeitsmarkt<\/summary>\n<div class=\"pgp-field-summary\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Integration in den Arbeitsmarkt richtet sich an die (Wieder-) Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen oder Behinderungen in Arbeit. Sie umfasst Unterst\u00fctzungsangebote, Arbeitsplatzanpassungen und enge Kooperationen mit externen Stellen wie Integrations\u00e4mtern oder (Bundes-) Agentur f\u00fcr Arbeit. Pr\u00e4vention bedeutet hier, Ausgrenzung zu vermeiden und Teilhabe zu f\u00f6rdern. Betriebliche Akteure tragen dazu bei, inklusive Strukturen zu schaffen und Potenziale nachhaltig zu nutzen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-first-contact\"><strong>Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/strong> Personalabteilung, Inklusionsbeauftragte und\/oder Schwerbehindertenvertretung<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-question-panel\">\n<h3>Erste Orientierung<\/h3>\n<p>Gibt es im Betrieb bereits eine zust\u00e4ndige Person oder Stelle f\u00fcr diesen Anlass?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"responsible\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"responsible\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<h3>Externe Netzwerkpartner:innen<\/h3>\n<p>Gibt es bereits bekannte externe Berater:innen oder Netzwerkpartner:innen?<\/p>\n<div class=\"pgp-question-actions\" data-question=\"network\"><button type=\"button\" data-answer=\"yes\">Ja<\/button><button type=\"button\" data-answer=\"no\">Nein<\/button><\/div>\n<div class=\"pgp-recommendation\" data-recommendation=\"network\" aria-live=\"polite\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"handlungsfeld-integration-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Laut \u00a74 ArbSchG m\u00fcssen Arbeitgeber bei Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes spezielle Gefahren f\u00fcr besonders schutzbed\u00fcrftige Besch\u00e4ftigtengruppen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Schwerbehinderte Menschen haben gem\u00e4\u00df \u00a7 164 SGB IX gegen\u00fcber ihren Arbeitgebern Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsst\u00e4tten einschlie\u00dflich der Betriebsanlagen, Maschinen und Ger\u00e4te sowie der Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit. Dabei ist die Unfallgefahr besonders zu ber\u00fccksichtigen. Zudem haben sie Anspruch auf die Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Dazu z\u00e4hlen gem\u00e4\u00df \u00a7 3a der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (ArbSt\u00e4ttV) beispielsweise behindertengerechte WCs, barrierefreie Zug\u00e4nge im Ein- und Ausgang sowie zu anderen R\u00e4umen wie Besprechungszimmern, Aufz\u00fcge mit Sprachansage, Softwareergonomie und Parkpl\u00e4tze.<\/p>\n<p>Arbeitgeber sind verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung (soweit vorhanden) und Betriebsrat unmittelbar nach Eingang \u00fcber eingetroffene Vermittlungsvorschl\u00e4ge und Initiativbewerbungen zu unterrichten. (\u00a7 164 Abs. 1 SGB IX)<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arbeitgeber\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Nach den \u00a7\u00a7 618 und 823 BGB stehen F\u00fchrungskr\u00e4fte immer in der F\u00fcrsorgepflicht f\u00fcr ihre Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Im Falle einer Pflichten\u00fcbertragung auf die F\u00fchrungskr\u00e4fte nach \u00a7 13 Abs. 2 ArbSchG wirken diese im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen an einer behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes mit.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-fuehrung\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-personal\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary>Personalabteilung<span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann den Arbeitgeber bei organisatorische Aufgaben wie bspw. der Personplanung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-personal\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Eine Aufgabe der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit ist es, leistungsgewandelte Besch\u00e4ftigte im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen besonders zu ber\u00fccksichtigen. Sie beraten und unterst\u00fctzen Arbeitgeber bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zur Ber\u00fccksichtigung von Menschen mit Schwerbehinderung nach \u00a74 ArbSchG, \u00a7 164 SGB IX und \u00a7 3a ArbSt\u00e4ttV . Dazu z\u00e4hlen eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsst\u00e4tten einschlie\u00dflich der Betriebsanlagen, Maschinen und Ger\u00e4te sowie der Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit. sowie der Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sifa\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben Betriebs\u00e4rzt:innen die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung zu unterst\u00fctzen, insbesondere bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess. Dies zeigt sich beispielsweise durch eine Anh\u00f6rung als arbeitsmedizinische Sachverst\u00e4ndige bei der Er\u00f6rterung, ob ein schwerbehinderter Mensch gesundheitlich f\u00fcr einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet ist, einschlie\u00dflich der Frage, ob Unfallverh\u00fctungsvorschriften der Besch\u00e4ftigung mit bestimmten Arbeiten entgegenstehen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzen Betriebs\u00e4rzt:innen die Integration von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsprozess und wirken bei der F\u00f6rderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit mit.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-arzt\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-bem\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-bem\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-br\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 80 des Betriebsverfassungsgesetzes haben Betriebsr\u00e4te die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung und sonstigen besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen zu f\u00f6rdern. Gem\u00e4\u00df \u00a7 92 des Betriebsverfassungsgesetzes m\u00fcssen sie vom Arbeitgeber anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend \u00fcber die Personalplanung unterrichtet werden, insbesondere \u00fcber den gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Personalbedarf sowie die sich daraus ergebenden personellen Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich der geplanten Besch\u00e4ftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber stehen, und Ma\u00dfnahmen der Berufsbildung. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat \u00fcber Art und Umfang der erforderlichen Ma\u00dfnahmen sowie \u00fcber die Vermeidung von H\u00e4rten zu beraten. Betriebsr\u00e4te k\u00f6nnen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Personalplanung und ihrer Durchf\u00fchrung machen.<\/p>\n<p>Dies alles gilt insbesondere f\u00fcr die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach \u00a7 80 Absatz 1 Nummer 4.<\/p>\n<p>Laut \u00a7 176\u00a0SGB IX\u00a0hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass die Pflichten der Arbeitgebenden nach\u00a0SGB IX\u00a0erf\u00fcllt werden, so die\u00a0Besch\u00e4ftigungspflicht, das berufliche Fortkommen und die\u00a0behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat ist neben der Schwerbehindertenvertretung Vertragspartner der Arbeitgebenden bei der Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX). Ist eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, kann der Betriebsrat die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verlangen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-br\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Schwerbehindertenvertretung (SBV)<\/span><\/span><span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Betrieb zu f\u00f6rdern und zu sichern. Bei Bedarf steht sie ihnen helfend zur Seite (\u00a7 178 Absatz 1 SGB IX).<\/p>\n<p>Sie beantragt bei den zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gern (SVT oder Integrations- bzw. Inklusions\u00e4mter) Ma\u00dfnahmen, die der F\u00f6rderung der beruflichen Teilhabe und der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.<\/p>\n<p>Sie unterst\u00fctzt beim Verfassen einer Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX) und ber\u00e4t Arbeitgeber zur beruflichen Bildung und Besch\u00e4ftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen (\u00a7 155 SGB IX)<\/p>\n<p>Au\u00dferdem unterst\u00fctzt sie Besch\u00e4ftigte dabei, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis) oder die Gleichstellung zu beantragen (\u00a7 178 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sbv\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Inklusionsbeauftragte:r<\/span><\/span><span class=\"pgp-badge\">Erste m\u00f6gliche Anlaufstelle<\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die gesetzlichen Aufgaben der Inklusionsbeauftragten in diesem Handlungsfeld sind die Kontrolle und die F\u00f6rderung der Erf\u00fcllung der Arbeitgeberpflichten gegen\u00fcber (besch\u00e4ftigten) Menschen mit Schwerbehinderung (\u00a7 181 Satz 3 SGB IX).<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlt beispielsweise die Einladungspflicht qualifizierter Bewerber:innen mit Schwerbehinderung f\u00fcr \u00f6ffentliche Arbeitgeber:innen (\u00a7 165 Satz 3 SGB IX) sowie die enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (\u00a7\u00a7 177 ff. SGB IX) und dem Betriebsrat.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzen Inklusionsbeauftragte bei der Verfassung einer Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX) und sind Verbindungsperson zu Beh\u00f6rden wie der Arbeitsagentur, dem Integrationsamt und Rehabilitationstr\u00e4gern (\u00a7 182 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten. Inklusionsbeauftragte k\u00f6nnen Arbeitgeber bei der Umsetzung der Pflichten nach \u00a7 164 SGB IX unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-inklusion\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"handlungsfeld-integration-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-process-detail\" data-field-title=\"Integration in den Arbeitsmarkt\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Sicherheitsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<p class=\"pgp-backlink\"><a href=\"#akteur-sibe\">Aufgabe in allen Handlungsfeldern anzeigen<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/section>\n<section id=\"pgp-gesamtuebersicht\" class=\"pgp-section\">\n<h2>Gesamt\u00fcbersicht der Akteur:innen<\/h2>\n<p class=\"pgp-section-intro\">Die Gesamt\u00fcbersicht b\u00fcndelt alle betrieblichen Akteur:innen unabh\u00e4ngig von einem einzelnen Handlungsfeld. Sie eignet sich, wenn Sie zuerst verstehen m\u00f6chten, welche Aufgabe eine bestimmte Person oder Stelle grunds\u00e4tzlich im Betrieb \u00fcbernimmt. Beim \u00d6ffnen einer Kachel lesen Sie zuerst die allgemeine Kurzbeschreibung und k\u00f6nnen anschlie\u00dfend nachvollziehen, welche Aufgaben oder Bez\u00fcge in den einzelnen Handlungsfeldern genannt werden.<\/p>\n<div class=\"pgp-detail-grid\">\n<details id=\"akteur-arbeitgeber\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary>Arbeitgeber<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Arbeitgeber tragen die umfassende Verantwortung f\u00fcr sichere, gesundheits- und menschengerechte sowie behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen. Damit geben sie die Richtung f\u00fcr alle Handlungsfelder des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) vor, \u00fcbernehmen eine zentrale Steuerungs- und Vorbildfunktion und schaffen den verbindlichen Rahmen f\u00fcr die Ausgestaltung aller Ma\u00dfnahmen und Prozesse im BGM.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 21 SGB VII sind Arbeitgeber f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes und f\u00fcr eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich.<\/p>\n<p>Die Kernaufgabe \u201eArbeitsbedingungen sicher und gesund gestalten\u201d wird durch Teilaufgaben erf\u00fcllt, die sich ma\u00dfgeblich aus \u00a7 3 Abs. 1 ArbSchG herleiten und in den \u00a7\u00a7 1 bis 6 ArbSchG n\u00e4her ausgef\u00fchrt werden. Danach m\u00fcssen Arbeitgeber<\/p>\n<ul>\n<li>alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes durchf\u00fchren (\u00a7 2 Abs. 1, \u00a7 3 Abs. 1 S. 1 ArbSchG);<\/li>\n<li>durch eine umfassende Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermitteln, welche Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (\u00a7\u00a7 5, 6 ArbSchG);<\/li>\n<li>bei der Festlegung der Ma\u00dfnahmen die Rangfolge der Arbeitsschutzma\u00dfnahmen beachten, wonach die Ma\u00dfnahmen m\u00f6glichst an der Quelle von Gef\u00e4hrdungen ansetzen sollen (\u00a7 4 ArbSchG);<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen so gestalten, dass die Arbeitssysteme insgesamt verbessert werden und die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Bestandteile von Arbeitssystemen beachtet werden, wie zum Beispiel Arbeitsmittel, Arbeitsst\u00e4tten, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und soziale Beziehungen (\u00a7 4 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Wirksamkeit der Ma\u00dfnahmen pr\u00fcfen (\u00a7 3 Abs. 1 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Ma\u00dfnahmen an sich \u00e4ndernde Bedingungen anpassen und verbessern (\u00a7 3 Abs. 1 S. 2, 3 ArbSchG);<\/li>\n<li>einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz sicherstellen (\u00a7 1 und \u00a7 3 Abs.1 ArbSchG);<\/li>\n<li>die Beurteilung der Gef\u00e4hrdungen und deren Dokumentation fortschreiben (\u00a7\u00a7 5, 6 ArbSchG).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Kernaufgabe \u201eSchaffung einer geeigneten Organisation\u201c unterteilt sich in Teilaufgaben, die allesamt auf \u00a7 3 Abs. 2 ArbSchG beruhen. Die Arbeitgeber m\u00fcssen demnach<\/p>\n<ul>\n<li>im Unternehmen f\u00fcr eine geeignete Organisation zur Planung und Durchf\u00fchrung der Arbeitsschutzma\u00dfnahmen sorgen;<\/li>\n<li>sicherstellen, dass die Ma\u00dfnahmen bei allen T\u00e4tigkeiten beachtet werden;<\/li>\n<li>Arbeitsschutz in die F\u00fchrungst\u00e4tigkeit integrieren und somit daf\u00fcr sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes bei allen Entscheidungen ber\u00fccksichtigt werden;<\/li>\n<li>die erforderlichen finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen f\u00fcr die Arbeitsschutzma\u00dfnahmen bereitstellen;<\/li>\n<li>Pflichten und Aufgaben auf geeignete F\u00fchrungskr\u00e4fte \u00fcbertragen und von diesen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften einfordern;<\/li>\n<li>die umfassende Mitwirkung der Besch\u00e4ftigten im Arbeitsschutz gew\u00e4hrleisten und dazu die organisatorischen Voraussetzungen schaffen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen die genannten Aufgaben auf geeignete F\u00fchrungskr\u00e4fte delegieren, die Organisationspflicht bleibt jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 90 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat \u00fcber die Planung neuer Umbauten, technischer Anlagen, Arbeitsabl\u00e4ufe und Arbeitspl\u00e4tze rechtzeitig zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat sich mit dem Betriebsrat \u00fcber die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen und ihre Auswirkungen auf die Besch\u00e4ftigten, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen, rechtzeitig zu beraten, sodass die Vorschl\u00e4ge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) ist f\u00fcr Arbeitgeber freiwillig, bietet jedoch zahlreiche Vorteile f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte. Durch gezielte Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsf\u00e4higkeit der Mitarbeitenden gef\u00f6rdert sowie gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Unternehmen k\u00f6nnen nach \u00a7 50 SGB IX von den Rehabilitationstr\u00e4gern (Deutsche Rentenversicherung (DRV), Unfallversicherungstr\u00e4ger (UVT), Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) und Tr\u00e4ger der sozialen Entsch\u00e4digung) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Begleitende Hilfe im Arbeitsleben von den Integrations\u00e4mtern bzw. Inklusions\u00e4mtern (\u00a7 185 SGB IX i. V. m. \u00a7 17 SchwbAV) wie z. B. Zusch\u00fcsse f\u00fcr technische Arbeitshilfen, f\u00fcr Umschulung, Aus- und Weiterbildung im Unternehmen und bei technischen Ver\u00e4nderungen des Arbeitsplatzes erhalten.<\/p>\n<p>Arbeitgeber werden laut \u00a7 9 Abs. 2 EFZG verpflichtend von Besch\u00e4ftigten unverz\u00fcglich unterrichtet \u00fcber den den Zeitpunkt des Antritts der Ma\u00dfnahme, die voraussichtliche Dauer und einer Verl\u00e4ngerung der Rehabilitation. Zudem ist dem Arbeitgeber ein entsprechender Bewilligungsbescheid bzw. eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Erforderlichkeit der Rehabilitation vorzulegen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 167 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten und bestimmen, wer die BEM-Beratung (das Fallmanagement) durchf\u00fchrt. Dies k\u00f6nnen eigens daf\u00fcr vorgesehene BEM-Beauftragte oder eine damit beauftragte F\u00fchrungskraft sein.<\/p>\n<p>Ein BEM muss eingeleitet werden, wenn Besch\u00e4ftigte innerhalb eines Jahres l\u00e4nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf\u00e4hig sind. Daraufhin kl\u00e4rt der Arbeitgeber mit der zust\u00e4ndigen Interessenvertretung im Sinne des \u00a7 176 und, bei schwerbehinderten Menschen, zus\u00e4tzlich mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, welche M\u00f6glichkeiten es gibt, die Arbeitsunf\u00e4higkeit zu \u00fcberwinden und erneuter Arbeitsunf\u00e4higkeit vorzubeugen sowie den Arbeitsplatz zu erhalten.<\/p>\n<p>Werden Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht gezogen, zieht der Arbeitgeber die Rehabilitationstr\u00e4ger oder bei schwerbehinderten Besch\u00e4ftigten das Integrationsamt hinzu.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Laut \u00a74 ArbSchG m\u00fcssen Arbeitgeber bei Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes spezielle Gefahren f\u00fcr besonders schutzbed\u00fcrftige Besch\u00e4ftigtengruppen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Schwerbehinderte Menschen haben gem\u00e4\u00df \u00a7 164 SGB IX gegen\u00fcber ihren Arbeitgebern Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsst\u00e4tten einschlie\u00dflich der Betriebsanlagen, Maschinen und Ger\u00e4te sowie der Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit. Dabei ist die Unfallgefahr besonders zu ber\u00fccksichtigen. Zudem haben sie Anspruch auf die Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Dazu z\u00e4hlen gem\u00e4\u00df \u00a7 3a der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (ArbSt\u00e4ttV) beispielsweise behindertengerechte WCs, barrierefreie Zug\u00e4nge im Ein- und Ausgang sowie zu anderen R\u00e4umen wie Besprechungszimmern, Aufz\u00fcge mit Sprachansage, Softwareergonomie und Parkpl\u00e4tze.<\/p>\n<p>Arbeitgeber sind verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung (soweit vorhanden) und Betriebsrat unmittelbar nach Eingang \u00fcber eingetroffene Vermittlungsvorschl\u00e4ge und Initiativbewerbungen zu unterrichten. (\u00a7 164 Abs. 1 SGB IX)<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-fuehrung\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary>F\u00fchrungskraft<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte pr\u00e4gen durch ihr Verhalten den Arbeitsalltag und \u00fcbernehmen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich aufgrund ihrer Weisungsbefugnis und F\u00fcrsorgepflicht Verantwortung f\u00fcr die Sicherheit und Gesundheit der Besch\u00e4ftigten. Sie nehmen damit in allen Handlungsfeldern des BGM eine zentrale Rolle ein.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte tragen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich aufgrund ihrer Weisungsbefugnisse eine allgemeine Verantwortung f\u00fcr den Arbeitsschutz. Sie stehen nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB \u00a7\u00a7 618 und 823) in F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber den Besch\u00e4ftigten in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich. Unabh\u00e4ngig von konkreten rechtlichen Vorgaben m\u00fcssen sie f\u00fcr deren Sicherheit und Gesundheit sorgen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes besteht die M\u00f6glichkeit der formellen \u00dcbertragung der Pflichten des Arbeitgebers auf die F\u00fchrungskr\u00e4fte. Diese Delegation von Arbeitgeberpflichten wie beispielsweise zur sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist jedoch an Bedingungen gekn\u00fcpft: Die F\u00fchrungskr\u00e4fte m\u00fcssen pers\u00f6nlich und fachlich geeignet sein, der Umfang der n\u00f6tigen Weisungs- und Handlungsbefugnisse muss angemessen sein und die schriftliche Pflichten\u00fcbertragung muss so konkret wie m\u00f6glich erstellt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte setzen auf Gehei\u00df des Arbeitgebers die Ma\u00dfnahmen der Betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) um.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte informieren sich \u00fcber die spezifischen Erkrankungen oder Behinderungen ihrer Besch\u00e4ftigten und entwickeln ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr deren Auswirkungen im Arbeitsleben. Sie sorgen f\u00fcr eine individuelle Anpassung des Arbeitsplatzes und unterst\u00fctzen bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>F\u00fchrungskr\u00e4fte sind nicht automatisch am BEM beteiligt. Ihre Einbindung setzt grunds\u00e4tzlich das Einverst\u00e4ndnis der BEM-berechtigten Person voraus. Wenn es in der Ma\u00dfnahmenplanung um konkrete Umsetzungen im Arbeitsbereich geht, kann bzw. sollte die zust\u00e4ndige F\u00fchrungskraft einbezogen werden, da sie f\u00fcr die Umsetzung h\u00e4ufig erforderlich ist. Stimmt die BEM-berechtigte Person nicht zu, findet diese Einbindung im BEM-Verfahren nicht statt, sodass bestimmte Ma\u00dfnahmen ggf. nicht konkret geplant oder umgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Nach den \u00a7\u00a7 618 und 823 BGB stehen F\u00fchrungskr\u00e4fte immer in der F\u00fcrsorgepflicht f\u00fcr ihre Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Im Falle einer Pflichten\u00fcbertragung auf die F\u00fchrungskr\u00e4fte nach \u00a7 13 Abs. 2 ArbSchG wirken diese im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen an einer behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes mit.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-personal\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary>Personalabteilung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann als zentrale Schnittstelle zwischen den beteiligten internen und externen Akteuren eine wichtige Steuerungs- und Koordinationsfunktion im BGM \u00fcbernehmen. Sie plant und koordiniert die erforderlichen Ma\u00dfnahmen, f\u00f6rdert deren themenfeld\u00fcbergreifende Umsetzung und sorgt daf\u00fcr, dass diese nachhaltig im Unternehmen verankert werden.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann bei der Organisation und Durchf\u00fchrung von Schulungen und Unterweisungen unterst\u00fctzen. Sie kann beispielsweise das Schnittstellenmanagement zu externen Stellen, die Registrierung meldepflichtiger Unf\u00e4lle und die administrative Planung von arbeitsmedizinischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen \u00fcbernehmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Auf Beauftragung des Arbeitgebers integriert die Personalabteilung die betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) in die Personal- und F\u00fchrungsstruktur, bestenfalls durch den Arbeitsschutzausschuss (ASA).<\/p>\n<p>Sie kann Bedarfsanalysen in Form von Besch\u00e4ftigtenbefragungen, Krankenstands- oder Arbeitssituationsanalysen koordinieren. Auf Gehei\u00df des Arbeitgebers unterst\u00fctzt die Personalabteilung die Umsetzung der BGF, beispielsweise bei Schulungen, gesundheitsgerechter F\u00fchrung oder Teamma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Zudem kann sie die interne Kommunikation organisieren, um die Besch\u00e4ftigten fr\u00fchzeitig \u00fcber Ziele, Angebote und Nutzen zu informieren. Dar\u00fcber hinaus kann sie Pr\u00e4ventions- und Gesundheitsangebote mit externen Partnern wie Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherung abstimmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann bei einer beruflichen Rehabilitation unterst\u00fctzen, indem sie die Zusammenarbeit der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Rehabilitation koordiniert. So werden geeignete Rehabilitationsma\u00dfnahmen erarbeitet und begleitet. Die Personalabteilung begleitet das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung und stimmt sich bei Bedarf mit anderen Rehabilitationstr\u00e4gern ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Wenn sie vom Arbeitgeber mit den Aufgaben einer BEM-beauftragten Person betraut wurde, initiiert die Personalabteilung das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die innerhalb von zw\u00f6lf Monaten l\u00e4nger als sechs Wochen arbeitsunf\u00e4hig waren. Sie spricht die Betroffenen an, koordiniert die erforderlichen Gespr\u00e4che und Beteiligten, dokumentiert die Ma\u00dfnahmen und stellt die Einhaltung der Datenschutzvorgaben sicher.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Personalabteilung kann den Arbeitgeber bei organisatorische Aufgaben wie bspw. der Personplanung unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-sifa\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Fachkraft f\u00fcr<br \/>\nArbeitssicherheit<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit (Sifa) ber\u00e4t und unterst\u00fctzt Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie einer menschengerechten Arbeitsgestaltung. Sie wirkt auf die Umsetzung notwendiger Ma\u00dfnahmen hin und begleitet deren Durchf\u00fchrung. Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzt die Sifa dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wirksam zu organisieren.<\/p>\n<p>Ihre Expertise ist auch bei der beruflichen Rehabilitation, im BEM sowie bei der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefragt \u2013 etwa wenn Arbeitspl\u00e4tze an gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen angepasst werden m\u00fcssen.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgaben der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit sind in \u00a7 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Sie unterst\u00fctzen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverh\u00fctung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschlie\u00dflich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie beraten den Arbeitgeber unter anderem bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Gestaltung von Arbeitspl\u00e4tzen sowie bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Auswahl pers\u00f6nlicher Schutzausr\u00fcstung.<\/p>\n<p>Sie wirken auch darauf hin, dass sich alle Besch\u00e4ftigten im Betrieb entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung verhalten. Bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten wirken sie mit.<\/p>\n<p>Ebenso unterst\u00fctzen Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit bei der Schaffung einer geeigneten Organisation des Arbeitsschutzes sowie dessen Integration in die F\u00fchrungst\u00e4tigkeiten. Dazu geh\u00f6rt sowohl die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation als auch die betriebliche F\u00fchrung. Sie sind ebenfalls bei der Schaffung von geeigneten Kommunikations- und Informationsstrukturen im Betrieb, der Organisation der \u201eErsten Hilfe\u201d und bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterst\u00fctzend t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Diese Aufgaben der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit sind in den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung und in den Bereichen der betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 beschrieben.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit tragen dazu bei, die Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes mit den Aktivit\u00e4ten der Betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) zu verkn\u00fcpfen. Gemeinsame Handlungsfelder ergeben sich insbesondere in der gesundheitsf\u00f6rderlichen Gestaltung der Arbeit, der Beteiligung der Besch\u00e4ftigten sowie der F\u00f6rderung von Gesundheitskompetenz. Die Sifa ber\u00e4t und unterst\u00fctzt gem\u00e4\u00df DGUV Vorschrift 2 auch zum Abstimmungsbedarf bei Einf\u00fchrung oder Weiterentwicklung eines freiwilligen Gesundheitsmanagements und zu Kampagnen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, sie k\u00f6nnen aber bei Fragen zur erneuten Durchf\u00fchrung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach einer Rehabilitation unterst\u00fctzen und beraten.<\/p>\n<p>Ebenso k\u00f6nnen sie F\u00fchrungskr\u00e4fte zur individuellen Anpassung des Arbeitsplatzes und bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe unterst\u00fctzen und beraten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen aber bei Fragen zur erneuten Durchf\u00fchrung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu betrieblichen Wiedereingliederung beraten und unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df DGUV Regel 100-002 ist es Aufgabe der Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit, bei der L\u00f6sungssuche zu unterst\u00fctzen, Gestaltungsvorschl\u00e4ge zu unterbreiten sowie die Umsetzung zu begleiten und sicherzustellen, dass die Anforderungen nach \u00a7 4 ArbSchG erf\u00fcllt werden. Das inkludiert den Arbeitsplatzwechsel sowie die Eingliederung und Wiedereingliederung von Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Eine Aufgabe der Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit ist es, leistungsgewandelte Besch\u00e4ftigte im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen besonders zu ber\u00fccksichtigen. Sie beraten und unterst\u00fctzen Arbeitgeber bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zur Ber\u00fccksichtigung von Menschen mit Schwerbehinderung nach \u00a74 ArbSchG, \u00a7 164 SGB IX und \u00a7 3a ArbSt\u00e4ttV . Dazu z\u00e4hlen eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsst\u00e4tten einschlie\u00dflich der Betriebsanlagen, Maschinen und Ger\u00e4te sowie der Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit. sowie der Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-arzt\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary>Betriebs\u00e4rzt:in<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Betriebs\u00e4rzt:innen unterst\u00fctzen Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitspl\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Ihre Expertise ist auch bei der Identifikation eines medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsbedarfs, im BEM sowie bei der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gefragt \u2013 etwa wenn Arbeitspl\u00e4tze an gesundheitliche Einschr\u00e4nkungen angepasst werden m\u00fcssen.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgaben der Betriebs\u00e4rzt:innen sind in \u00a7 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Sie unterst\u00fctzen den Arbeitgeber umfassend in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes sowie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.<\/p>\n<p>Sie beraten bei der Planung, Gestaltung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie bei der Auswahl und Einf\u00fchrung von Arbeitsmitteln, Verfahren und Arbeitsstoffen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wirken sie bei ergonomischen, arbeitsphysiologischen und arbeitshygienischen Fragestellungen mit, beispielsweise bei der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitsplatzorganisation und der Arbeitsumgebung.<\/p>\n<p>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt zudem die arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung der Besch\u00e4ftigten sowie die Auswertung der erhobenen Gesundheitsdaten.<\/p>\n<p>Sie \u00fcberwachen die Durchf\u00fchrung des Arbeitsschutzes durch regelm\u00e4\u00dfige Betriebsbegehungen, melden M\u00e4ngel und schlagen geeignete Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Sicherheit vor.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus f\u00f6rdern sie das sicherheitsgerechte Verhalten der Besch\u00e4ftigten durch Aufkl\u00e4rung und Unterweisung sowie durch ihre Mitwirkung bei den Erste-Hilfe-Strukturen im Betrieb.<\/p>\n<p>Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge gem\u00e4\u00df \u00a7 3 ArbMedVV sollen vorrangig Betriebs\u00e4rzt:innen beauftragt werden. Diese beinhaltet beispielsweise die Pflichtvorsorgeuntersuchung vor Aufnahme bestimmter gef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten mit wiederholten Untersuchungen in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden. Die Pflichtvorsorge ist unter anderem f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit Gefahrstoffen, mit biologischen Arbeitsstoffen sowie f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit physikalischen Einwirkungen erforderlich. Sie ist auch erforderlich, wenn bei einer T\u00e4tigkeit bestimmte Grenz- und Schwellenwerte \u00fcberschritten werden. Dar\u00fcber hinaus ist bei belastenden T\u00e4tigkeiten eine Angebotsvorsorge notwendig, die zum Teil schon bei einer bestehenden Exposition veranlasst werden muss. Bei T\u00e4tigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, wird auf Wunsch der Besch\u00e4ftigten eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge erm\u00f6glicht.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Betriebs\u00e4rzt:innen unterst\u00fctzen F\u00fchrungskr\u00e4fte bei allen Ma\u00dfnahmen zur betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung. Sie ermitteln Ansatzpunkte, wie die Gesundheitskompetenz der Besch\u00e4ftigten gef\u00f6rdert und ihre gesundheitlichen Ressourcen gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnen. Typische Inhalte von BGF-Ma\u00dfnahmen sind der Umgang mit Stress, Bewegung\/Fitness und Ern\u00e4hrung.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgabe von Betriebs\u00e4rzt:innen bez\u00fcglich Rehabilitation ist das Erkennen des medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsbedarfs, die F\u00f6rderung und\/oder Hinweisgebung zur z\u00fcgigen Einleitung von Ma\u00dfnahmen der Heilbehandlung in Absprache mit den behandelnden \u00c4rzt:innen, das Aussprechen von Empfehlungen f\u00fcr zielgerichtete Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung und zum langfristigen Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit sowie die Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei den Rehabilitationstr\u00e4gern.<\/p>\n<p>Nach beruflich bedingten Rehabilitationsma\u00dfnahmen muss die Betriebs\u00e4rztin oder der Betriebs\u00e4rzt:in daf\u00fcr sorgen, dass die Arbeitsaufgaben der Besch\u00e4ftigten deren individuellen Leistungsvoraussetzungen entsprechen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<ul class=\"pgp-fragment-list\">\n<li>Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebs\u00e4rzt:in bei einem BEM-Prozess hinzugezogen (\u00a7 167 Absatz 2 SGB IX)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Einzelfall k\u00f6nnen Betriebs\u00e4rzt:innen im Auftrag des Unternehmens auch die Steuerung des BEM \u00fcbernehmen oder BEM-Beauftragte unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Betriebs\u00e4rzt:innen sind jedoch besonders gut f\u00fcr eine zentrale Rolle im BEM geeignet. Einerseits verf\u00fcgen sie \u00fcber die medizinischen Fachkenntnisse, um die medizinischen Befunde zu bewerten, die gesundheitliche Situation der Besch\u00e4ftigten zu beurteilen und sich unter Wahrung der \u00e4rztlichen Schweigepflicht mit den behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten auszutauschen. Andererseits kennen sie die Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes und stehen im Kontakt zu allen betrieblichen Akteuren. Somit sind Betriebs\u00e4rzt:innen in der Lage, das Leistungsprofil zu erstellen, noch bestehende Einschr\u00e4nkungen des Betroffenen mit den Anforderungen am Arbeitsplatz abzugleichen und notwendige Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Wiedereingliederung zu empfehlen.<\/p>\n<p>Die Aufgaben von Betriebs\u00e4rzt:innen k\u00f6nnen laut DGUV Information 250-109 \u201eLeitfaden f\u00fcr Betriebs\u00e4rztinnen und Betriebs\u00e4rzt:innen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement\u201c folgende Punkte umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Erstellung eines Leistungsprofils der betroffenen Person unter Ber\u00fccksichtigung der klinisch-therapeutischen Befunde und Prognosen (ggf. mit Einbindung der behandelnden Fach\u00e4rzte)<\/li>\n<li>Abgleich des individuellen Leistungsprofils mit dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes, als Grundlage zur Planung der Wiedereingliederung und der Ableitung von Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Erkennen des medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsbedarfs<\/li>\n<li>F\u00f6rderung und\/oder Hinweise zur z\u00fcgigen Einleitung von Ma\u00dfnahmen der Heilbehandlung in Absprache mit den behandelnden \u00c4rzten<\/li>\n<li>Empfehlungen f\u00fcr zielgerichtete Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung und langfristigem Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Optimierung des Wiedereingliederungsplans in Abstimmung mit den behandelnden \u00c4rzten im Hinblick auf die betrieblichen M\u00f6glichkeiten und Erfordernisse, wenn eine stufenweise Wiedereingliederung nach \u00a7\u200974 SGB V stattfindet, z.\u2009B. stufenweise Steigerung von Arbeitszeit, Arbeitsschwere und der einzelnen Arbeitsaufgaben<\/li>\n<li>Begleitung der betroffenen Person bei der stufenweisen Wiedereingliederung. Bei Bedarf fachkundige Anpassung des Wiedereingliederungsplans in Abstimmung mit den behandelnden \u00c4rzten<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei den Rehabilitationstr\u00e4gern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wichtig ist auch die vertrauliche Behandlung aller sensiblen Daten im R\u00adahmen der \u00e4rztlichen Schweigepflicht und Gew\u00e4hrleistung des Datenschutzes. Die betroffenen Besch\u00e4ftigten m\u00fcssen ihre Erkrankungen nicht im Betrieb offenbaren. Stattdessen \u201e\u00fcbersetzen\u201c Betriebs\u00e4rzt:innen die medizinischen Angaben der betroffenen Person in ein positives F\u00e4higkeitsprofil, das die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit relevanten Einschr\u00e4nkungen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben Betriebs\u00e4rzt:innen die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung zu unterst\u00fctzen, insbesondere bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess. Dies zeigt sich beispielsweise durch eine Anh\u00f6rung als arbeitsmedizinische Sachverst\u00e4ndige bei der Er\u00f6rterung, ob ein schwerbehinderter Mensch gesundheitlich f\u00fcr einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet ist, einschlie\u00dflich der Frage, ob Unfallverh\u00fctungsvorschriften der Besch\u00e4ftigung mit bestimmten Arbeiten entgegenstehen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus unterst\u00fctzen Betriebs\u00e4rzt:innen die Integration von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in den Arbeitsprozess und wirken bei der F\u00f6rderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit mit.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-bem\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">BEM-<br \/>Beauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">BEM-Beauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte sind die Personen, die von Arbeitgebern mit der Verantwortung f\u00fcr das BEM-Verfahren beauftragt werden. Das kann eine F\u00fchrungskraft sein oder eine eigens daf\u00fcr benannte Person. Sie sind zentrale Ansprechstelle f\u00fcr alle Beteiligten und sorgen daf\u00fcr, dass Ma\u00dfnahmen so eingebettet sind, dass die betroffene Person dauerhaft arbeitsf\u00e4hig zur\u00fcckkehren kann.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte agieren als Schnittstelle, um das BGM zu vervollst\u00e4ndigen. Aus dem BEM lassen sich pr\u00e4ventiv Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den allgemeinen Arbeitsschutz ableiten, um \u00e4hnliche F\u00e4lle k\u00fcnftig zu vermeiden. Dazu k\u00f6nnen sie verantwortliche Personen wie F\u00fchrungskr\u00e4fte, Betriebs\u00e4rzt:innen, Sifas etc. informieren, dass Arbeitsbedingungen aufgrund von Erfahrungen\/Erkenntnissen aus BEM-Prozessen pr\u00e4ventiv angepasst werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte agieren als Schnittstelle, um das BGM zu vervollst\u00e4ndigen. Aus dem BEM lassen sich pr\u00e4ventiv Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF) ableiten, um \u00e4hnliche F\u00e4lle k\u00fcnftig zu vermeiden. Dazu k\u00f6nnen sie verantwortliche Personen wie F\u00fchrungskr\u00e4fte, Betriebs\u00e4rzt:innen, Sifas etc. informieren, dass BGF-Ma\u00dfnahmen aufgrund von Erfahrungen\/Erkenntnissen aus BEM-Prozessen pr\u00e4ventiv angepasst werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben k\u00f6nnen aber den Bedarf in einem BEM-Prozess pr\u00fcfen, ob die R\u00fcckkehr an den alten Arbeitsplatz ohne Reha-Hilfen m\u00f6glich ist oder ob Rehabilitationsma\u00dfnahmen n\u00f6tig sind.<\/p>\n<p>Ihre Aufgabe kann sein, Reha-Leistungen so in den BEM-Prozess einzubauen, dass die betroffene Person wieder dauerhaft arbeiten kann.<\/p>\n<p>BEM-Beauftragte k\u00f6nnen dabei unterst\u00fctzen Ma\u00dfnahmen wie medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu organisieren.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Arbeitgeber:innen haben die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) BEM-Beauftragte zu benennen. Dies k\u00f6nnen F\u00fchrungskr\u00e4fte, direkte Vorgesetzte der BEM-berechtigten Person oder Vertreter:innen der Personalabteilung sein.<\/p>\n<p>Als Beauftragte des Arbeitgebers k\u00fcmmern sie sich um den BEM-Prozess. Sie k\u00f6nnen das BEM entweder allein managen oder Teil eines gr\u00f6\u00dferen BEM-Teams sein. Als zentrale Ansprechstelle unterst\u00fctzen sie die BEM-berechtigte Person bei der R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz. Sie steuern den Einzelfall von der ersten Kontaktaufnahme mit der BEM-berechtigten Person bis hin zum Abschluss des Prozesses und sorgen f\u00fcr die Vernetzung aller inner- und au\u00dferbetrieblichen Beteiligten.<\/p>\n<p>Sie sammeln die relevanten Informationen und unterst\u00fctzen dabei, einen konkreten Ma\u00dfnahmenplan zu erstellen.<\/p>\n<p>Sie sorgen daf\u00fcr, dass vereinbarte Ma\u00dfnahmen zeitnah starten, bei Bedarf angepasst werden und \u00fcberwachen ihre Wirksamkeit, um eine stabile R\u00fcckkehr in den Arbeitsprozess zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>BEM-Beauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-br\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary>Personalvertretung<\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Besch\u00e4ftigten gegen\u00fcber Arbeitgeber und kann sich pr\u00e4ventiv einschalten. Er verf\u00fcgt \u00fcber weitreichende Rechte, besonders bedeutsam ist sein Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Regelungen zur Verh\u00fctung von Arbeitsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz. Bei Rehabilitations- und BEM-Prozessen kann er auf Wunsch der betroffenen Person beteiligt werden.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat achtet darauf, dass der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz nachkommt und nimmt damit seine Kontrollfunktion als Sozialpartner wahr.<\/p>\n<p>Das Mitbestimmungsrecht und die Aufgaben von Betriebsr\u00e4ten sind im Betriebsverfassungsgesetz (\u00a7\u00a7 80, 87, 89, 90, 91 BetrVG) festgehalten.<\/p>\n<p>Sie d\u00fcrfen sich aktiv in folgende Bereiche einschalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Planungsaktivit\u00e4ten, die Vorbereitung neuer Arbeitsst\u00e4tten, Bauvorhaben, neue Technologien und Abl\u00e4ufe,<\/li>\n<li>Konzepte zur Einordnung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation, das Arbeitsschutzmanagement, Konzepte zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen einschlie\u00dflich der Dokumentation und die Organisation von Unterweisungen,<\/li>\n<li>die Auswahl von Schutzma\u00dfnahmen technischer Art einschlie\u00dflich Pr\u00fcfung und Wartung,<\/li>\n<li>Aktivit\u00e4ten, die psychische Belastungen und Beanspruchungen beeinflussen (z. B. den Termindruck verringern),<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen zur Gesundheitsf\u00f6rderung. Dabei sollen sie die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse \u00fcber die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ziel ist es, die Gestaltung der Arbeitspl\u00e4tze, der Arbeitsverfahren, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung an die physischen und psychischen Eigenschaften, das Leistungsverm\u00f6gen und die Bed\u00fcrfnisse der Besch\u00e4ftigten anzupassen.<\/p>\n<p>Im Rahmen seiner \u00dcberwachungspflicht (\u00a7 80 BetrVG, \u00a7 68 BPersVG) muss der Betriebsrat kontrollieren, ob alle Vorschriften zum Schutz der Besch\u00e4ftigten im Betrieb eingehalten werden. Das hei\u00dft beispielsweise: Er muss \u00fcberpr\u00fcfen, ob Betriebsanweisungen vorliegen, Unterweisungen stattfinden und pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstungen zur Verf\u00fcgung stehen. Trotz dieser \u00dcberwachungspflicht hat der Betriebsrat eine reine Beobachterrolle und somit keine Verantwortung im Arbeitsschutz.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat ist mit zwei Mitgliedern im Arbeitsschutzausschuss (ASA) vertreten. Dieser ist das zentrale Kommunikationsforum des betrieblichen Arbeitsschutzes und wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). In diesem Gremium beteiligt er sich gem\u00e4\u00df \u00a7 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) an der strategischen Ausrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes.<\/p>\n<p>In die Aufgaben des Betriebsrats f\u00e4llt au\u00dferdem die Mitbestimmung bei der Bestellung und Abbestellung von Sifas und Betriebs\u00e4rzt:innen sowie bei der Festlegung ihres Betreuungsumfangs nach der DGUV Vorschrift 2.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat vertritt die Sicht der Besch\u00e4ftigten und kann deren Bedarfe und Verbesserungsvorschl\u00e4ge einbringen um das BGM zu komplettieren.<\/p>\n<p>Er unterst\u00fctzt die Kommunikation, damit BGF nicht nur \u201evon oben\u201c kommt, und kann bei der Auswahl und Priorisierung von BGF-Ma\u00dfnahmen mitwirken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann er bei der Verankerung der BGF im Betrieb mitwirken, beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen oder eine regelm\u00e4\u00dfige R\u00fcckkopplung mit den Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Der Betriebsrat kann an Gespr\u00e4chen zur Rehabilitation beteiligt sein, wenn die betroffene Person zustimmt, und zusammen mit Arbeitgeber, Betriebs\u00e4rzt:in oder Reha-Tr\u00e4ger nach L\u00f6sungen suchen. Er achtet darauf, dass die Ma\u00dfnahmen fair, vertraulich und am Bedarf der Besch\u00e4ftigten orientiert umgesetzt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Beteiligung des Betriebsrats am BEM ist gesetzlich vorgesehen, sofern ein solcher vorhanden ist. Nur die BEM-berechtigte Person selbst kann die Beteiligung des Betriebsrats am BEM ablehnen.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat unterst\u00fctzt die BEM-berechtigten Personen insgesamt im Rahmen seiner Aufgaben gem\u00e4\u00df dem Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- oder Schwerbehindertenrecht. Zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben kann er besondere Rechte wahrnehmen.<\/p>\n<ul>\n<li>Informationsrecht: Betriebsr\u00e4te haben das Recht auf eine quartalsweise erstellte Liste mit den Namen der Besch\u00e4ftigten, die in den zur\u00fcckliegenden zw\u00f6lf Monaten sechs Wochen oder l\u00e4nger arbeitsunf\u00e4hig waren, sowie auf Information dar\u00fcber, ob ihnen ein BEM-Angebot unterbreitet wurde.<\/li>\n<li>Initiativrecht: Betriebsr\u00e4te d\u00fcrfen von sich aus ein BEM anfordern beziehungsweise die Kl\u00e4rung verlangen.<\/li>\n<li>\u201eW\u00e4chterfunktion\u201c: Betriebsr\u00e4te wachen dar\u00fcber, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum BEM nachkommt.<\/li>\n<li>Mitwirkungsrecht: Wenn die BEM-berechtigte Person dies w\u00fcnscht, darf der Betriebsrat am BEM mitwirken, beispielsweise in Gespr\u00e4chen im Rahmen des BEM. Er kann auch eigene Vorschl\u00e4ge zur Unterst\u00fctzung in den BEM-Prozess einbringen.<\/li>\n<li>Mitbestimmungsrecht: Betriebsr\u00e4te haben das Recht, eine BEM-Vereinbarung, das hei\u00dft eine Betriebsvereinbarung beziehungsweise Dienstvereinbarung zum BEM zu fordern.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 80 des Betriebsverfassungsgesetzes haben Betriebsr\u00e4te die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung und sonstigen besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen zu f\u00f6rdern. Gem\u00e4\u00df \u00a7 92 des Betriebsverfassungsgesetzes m\u00fcssen sie vom Arbeitgeber anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend \u00fcber die Personalplanung unterrichtet werden, insbesondere \u00fcber den gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Personalbedarf sowie die sich daraus ergebenden personellen Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich der geplanten Besch\u00e4ftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber stehen, und Ma\u00dfnahmen der Berufsbildung. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat \u00fcber Art und Umfang der erforderlichen Ma\u00dfnahmen sowie \u00fcber die Vermeidung von H\u00e4rten zu beraten. Betriebsr\u00e4te k\u00f6nnen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Personalplanung und ihrer Durchf\u00fchrung machen.<\/p>\n<p>Dies alles gilt insbesondere f\u00fcr die Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach \u00a7 80 Absatz 1 Nummer 4.<\/p>\n<p>Laut \u00a7 176\u00a0SGB IX\u00a0hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass die Pflichten der Arbeitgebenden nach\u00a0SGB IX\u00a0erf\u00fcllt werden, so die\u00a0Besch\u00e4ftigungspflicht, das berufliche Fortkommen und die\u00a0behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Der Betriebsrat ist neben der Schwerbehindertenvertretung Vertragspartner der Arbeitgebenden bei der Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX). Ist eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, kann der Betriebsrat die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verlangen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-sbv\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Schwerbehinderten-<br \/>\nvertretung (SBV)<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Schwerbehindertenvertretung (SBV)<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Schwerbehindertenvertretung f\u00f6rdert die Teilhabe schwerbehinderter oder gleichgestellter Besch\u00e4ftigter und ist ihre Anlaufstelle im Betrieb.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV setzt sich f\u00fcr die F\u00f6rderung gesundheitsf\u00f6rderlicher und inklusiver Arbeitsbedingungen im Arbeitsschutz ein und ist Ansprechpartner:in f\u00fcr alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Besch\u00e4ftigten. Sie wacht dar\u00fcber, dass zugunsten dieser Menschen geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgef\u00fchrt und die Verpflichtungen der Arbeitgeber erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV hat in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, sie ist jedoch Ansprechpartnerin f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Besch\u00e4ftigte. Sie wacht dar\u00fcber, dass auch in der betrieblichen Gesundheitsf\u00f6rderung die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten von Besch\u00e4ftigten mit Behinderung umgesetzt werden und die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV ist Ansprechpartnerin f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Besch\u00e4ftigten zum Handlungsfeld Rehabilitation. Sie wacht dar\u00fcber, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifvertr\u00e4ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten von Besch\u00e4ftigten mit Behinderung umgesetzt werden und die Arbeitgeber ihren Verpflichtungen nachkommen.<\/p>\n<p>Sie kann Ma\u00dfnahmen zur beruflichen Teilhabe und Besch\u00e4ftigung schwerbehinderter Menschen bei den zust\u00e4ndigen Stellen (Rentenversicherung, UVT?, nachrangig die Agentur f\u00fcr Arbeit) beantragen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die SBV wirkt bei der Einf\u00fchrung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit &#8211; bei Besch\u00e4ftigten mit Schwerbehinderung muss sie beteiligt werden. Sie unterst\u00fctzt die F\u00f6rderung gesundheitsf\u00f6rderlicher und inklusiver Arbeitsbedingungen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Betrieb zu f\u00f6rdern und zu sichern. Bei Bedarf steht sie ihnen helfend zur Seite (\u00a7 178 Absatz 1 SGB IX).<\/p>\n<p>Sie beantragt bei den zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gern (SVT oder Integrations- bzw. Inklusions\u00e4mter) Ma\u00dfnahmen, die der F\u00f6rderung der beruflichen Teilhabe und der Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Schwerbehinderung dienen.<\/p>\n<p>Sie unterst\u00fctzt beim Verfassen einer Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX) und ber\u00e4t Arbeitgeber zur beruflichen Bildung und Besch\u00e4ftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen (\u00a7 155 SGB IX)<\/p>\n<p>Au\u00dferdem unterst\u00fctzt sie Besch\u00e4ftigte dabei, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis) oder die Gleichstellung zu beantragen (\u00a7 178 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-inklusion\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Inklusions-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Inklusionsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Inklusionsbeauftragte vertreten Arbeitgeber in Angelegenheiten mit schwerbehinderter Menschen und sind betriebliche Akteur:innen zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie werden nicht gew\u00e4hlt sondern von Arbeitgebern bestellt und anschlie\u00dfend beim Inklusionsamt und der Agentur f\u00fcr Arbeit gemeldet.<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Aufgabe von Inklusionsbeauftragten besteht in der Koordination und Abstimmung der Bereiche im Betrieb, die sich mit der Teilhabe nach dem SGB IX und dem sonstigen Schwerbehindertenrecht befassen (Personal, Beschaffung, Fortbildungen etc.). Grunds\u00e4tzlich unterst\u00fctzen Inklusionsbeauftragte Arbeitgeber bei der Pr\u00e4vention, indem sie betriebliche Problemfelder im Auge behalten, erkennen und angehen (z. B. Zunahme von erworbenen Schwerbehinderungen, chronischen Erkrankungen und Arbeitsunf\u00e4higkeiten). Dar\u00fcber hinaus erstellen und implementieren sie einen Gesch\u00e4ftsprozess, der sicherstellt, dass die Schwerbehindertenvertretung (soweit vorhanden) im Sinne von \u00a7\u2009178 Abs.\u20092 SGB IX informiert und beteiligt wird.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Inklusionsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben abseits der generellen Kontrolle und Hinwirkung auf die Erf\u00fcllung der Arbeitgeber:innenpflichten gegen\u00fcber (besch\u00e4ftigten) Menschen mit Schwerbehinderung (\u00a7 181 Satz 3 SGB IX)<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Inklusionsbeauftragte k\u00f6nnen bei der Koordination mit dem Integrationsamt, der Rentenversicherung oder anderen Rehabilitationstr\u00e4gern unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die Inklusionsbeauftragten sollen als Vertreter der Arbeitgeber in die Ausarbeitung des Wiedereingliederungsplans einbezogen werden. Sie arbeiten mit den in das Verfahren eingebundenen Personen und Stellen zusammen. Je nachdem, wie das Verfahren im Betrieb geregelt ist, k\u00f6nnen sie zudem die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung zum BEM unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Die gesetzlichen Aufgaben der Inklusionsbeauftragten in diesem Handlungsfeld sind die Kontrolle und die F\u00f6rderung der Erf\u00fcllung der Arbeitgeberpflichten gegen\u00fcber (besch\u00e4ftigten) Menschen mit Schwerbehinderung (\u00a7 181 Satz 3 SGB IX).<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlt beispielsweise die Einladungspflicht qualifizierter Bewerber:innen mit Schwerbehinderung f\u00fcr \u00f6ffentliche Arbeitgeber:innen (\u00a7 165 Satz 3 SGB IX) sowie die enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (\u00a7\u00a7 177 ff. SGB IX) und dem Betriebsrat.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzen Inklusionsbeauftragte bei der Verfassung einer Inklusionsvereinbarung (\u00a7 166 SGB IX) und sind Verbindungsperson zu Beh\u00f6rden wie der Arbeitsagentur, dem Integrationsamt und Rehabilitationstr\u00e4gern (\u00a7 182 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 182 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb zu gew\u00e4hrleisten. Inklusionsbeauftragte k\u00f6nnen Arbeitgeber bei der Umsetzung der Pflichten nach \u00a7 164 SGB IX unterst\u00fctzen.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<details id=\"akteur-sibe\" class=\"pgp-detail pgp-actor-detail\">\n<summary><span class=\"pgp-semantic-label\"><span class=\"pgp-label-tile\">Sicherheits-<br \/>\nbeauftragte:r<\/span><span class=\"pgp-label-open\">Sicherheitsbeauftragte:r<\/span><\/span><\/summary>\n<div class=\"pgp-detail-body\">\n<h3 class=\"pgp-general-heading\">Allgemein<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte unterst\u00fctzen Arbeitgeber insbesondere im betrieblichen Arbeitsschutz und sind aufgrund ihrer Kenntnis des Arbeitsalltags und der Abl\u00e4ufe wertvolle Ansprechpersonen vor Ort .<\/p>\n<\/div>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betrieblicher Arbeitsschutz<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>In der DGUV Vorschrift 1 sind neben der Bestellung auch die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Zu ihren Schwerpunktaufgaben geh\u00f6rt die Unterst\u00fctzung der Arbeitgeber bei der Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur Verh\u00fctung von Arbeitsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten. Dabei achten die Sicherheitsbeauftragten in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich vor allem darauf, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen intakt sind und von den Besch\u00e4ftigten ordnungsgem\u00e4\u00df benutzt werden. Dazu geh\u00f6rt auch die Benutzung der pers\u00f6nlichen Schutzausr\u00fcstungen. Die Sicherheitsbeauftragten fungieren auch als Ansprechpersonen vor Ort f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Gesundheitsf\u00f6rderung (BGF)<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort, im Bereich BGF insbesondere zu den Themen Bewegung und Ergonomie am Arbeitsplatz, Stressbew\u00e4ltigung und Ressourcenst\u00e4rkung, Gesunde Ern\u00e4hrung im (Arbeits-)Alltag sowie verhaltensbezogene Suchtpr\u00e4vention im Betrieb hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Rehabilitation<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Betriebliche Wiedereingliederung<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<section class=\"pgp-role-part\">\n<h3>Integration in den Arbeitsmarkt<\/h3>\n<div class=\"pgp-text\">\n<p>Sicherheitsbeauftragte haben in diesem Handlungsfeld keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, k\u00f6nnen bei Fragen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort jedoch hinzugezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/details>\n<\/div>\n<\/section>\n<div class=\"pgp-reset-bottom\"><button class=\"pgp-reset\" type=\"button\" data-pgp-reset=\"\">Zur\u00fccksetzen<\/button><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcbersicht der betrieblichen Akteur:innen Diese \u00dcbersicht f\u00fchrt Sie Schritt f\u00fcr Schritt durch das Akteur:innen-Tool. 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